Stadt verlängert das Aussetzen der Gebühren für Gastgärten
Für die leidgeprüfte Gastronomie, die von einem Lockdown zum anderen geschlossen halten muss, mag es zwar nur ein schwacher Trost sein, aber die Erleichterungen bei den Schanigärten, die die Stadt erneut gewährt, soll als ein positives Zeichen gewertet werden.
In der letzten Gemeinderatssitzung beschlossen die Mandatare einstimmig, dass die Regelung für Schanigärten die schon 2020 coronabedingt eingeführt wurde auch 2021 gelten soll. Die Gebühr entfällt insofern, als sie den Gastronomiebetrieben als Wirtschaftsförderung refundiert wird. „Wir wandeln auch in diesem Jahr die Gebrauchsabgabe in eine Wirtschaftsförderung um“, so Finanz-StR Peter Engelbrechtsmüller. Dafür budgetiert die Stadt rund 13.000 €, die über das zweite Gemeindehilfspaket des Bundes finanziert werden.
Nebst diesen finanziellen Erleichterungen ist es den Schanigartenbetreibern, sofern auch faktisch möglich, erlaubt, ihre Gastgärten so weit zu vergrößern, dass sie dieselbe Anzahl an Tischen und Sesseln wie in Vorcoronazeiten aufstellen können. Diese müssen bekanntlich deutlich weiter auseinanderstehen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. „Wir gehen davon aus, dass die Gastronomie in der kommenden wärmeren Jahreszeit vor allem die Möglichkeit von Schanigärten nutzen möchte. Hier wollen wir einen Beitrag leisten und über diese Anreize Unterstützung bieten“, so Bgm. Krammer.