Innenstadt wird zur Begegnungszone
Waidhofen. Auto- und Radfahrer sowie Fußgänger sind in dieser Zone gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer.
Eigentlich ändert sich durch das Verkehrskonzept einer „Begegnungszone“ in der Innenstadt Waidhofens nicht viel, da diese gemeinsame Art der Verkehrsflächennutzung bisher schon so gelebt wurde. Neu ist, dass die Begegnungszone nun auch offiziell durch einen Gemeinderatsbeschluss legitimiert wurde und damit auch Rechtssicherheit gegeben ist.
Die Neuregelung wurde im Juli mittels Umlaufbeschluss vom Gemeinderat beschlossen und tritt mit August in Kraft. Die entsprechenden Informationstafeln wurden bereits an den Stadteinfahrten aufgestellt.
In einer Begegnungszone gilt ein Tempolimit von 20 km/h, was in der Waidhofner Innenstadt ohnehin sinnvoll ist, da dort kaum schneller gefahren werden kann. „Mit dieser Regelung wollen wir die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer unterstreichen. Unsere schöne Innenstadt als Einkaufszentrum der Region wird damit noch attraktiver und lädt zum stressfreien Flanieren ein. Mit der Begegnungszone wird auch kein einziger Parkplatz entfallen“, so Bgm. Werner Krammer, der an alle Verkehrsteilnehmer appelliert, gegenseitig Rücksicht zu nehmen. Die Einbahnregelungen für den Autoverkehr, das generelle Fahrverbot in der Fußgängerzone und die Erlaubnis für die Radfahrer auch gegen die Einbahnen fahren zu dürfen, sind von der Regelung nicht betroffen und bleiben aufrecht wie bisher.
