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ÖBB dürfen Eisenbahnkreuzungen nicht schließen

Sonntagberg. Bundesverwaltungsgericht entschied in letzter Instanz im Sinne der Gemeinde. Jetzt wird über die Kostenteilung verhandelt.

Über die Auflassung von Eisenbahnkreuzungen im Gemeindegebiet von Sonntagberg wurde zwischen den ÖBB und der Marktgemeinde ein jahrelanger Rechtsstreit geführt, der nun ein oberstgerichtliches Ende gefunden hat. Bereits das Landesverwaltungsgericht hatte in dieser Causa pro Marktgemeinde Sonntagberg entschieden, die mit dem Beschreiten des Rechtswegs die von den ÖBB geplanten Auflassungen von wichtigen Eisenbahnkreuzungen im Gemeindegebiet verhindern wollte.
Mit einer außerordentlichen Revision gegen dieses Erkenntnis wandten sich die ÖBB an die oberste Instanz, den Verwaltungsgerichtshof. Diese Revision wurde nun letztinstanzlich abgelehnt. „Wir sind natürlich froh und zufrieden mit diesem oberstgerichtlichen Erkenntnis. Bei Auflassungen hätte es teurer Ersatzwege bedurft und Enteignungen wären die Folge gewesen“, so Bgm. Thomas Raidl, der von einem „Etappensieg“ spricht.
Jetzt geht es allerdings noch darum, die Kosten, die durch die Instandsetzung und sicherheitstechnische Modernisierung der Kreuzungen entstanden sind, zwischen den ÖBB und der Marktgemeinde gerecht aufzuteilen. „Ich will den Gesprächen nicht vorgreifen, ich bin aber sicher letztendlich zu einer für alle fairen Lösung zu kommen“, so Raidl weiter.
Seit einer Änderung im Eisenbahngesetz sind auch die Kommunen verpflichtet, sich an den Kosten bei der Errichtung von Eisenbahnkreuzungen, wenn diese Gemeindestraßen betreffen, zu beteiligen.

Wichtige Bahnübergänge, wie der beim Friedhof Richtung Baichberg wird nach dem OGH-Entscheid erhalten bleiben.

 

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