Chip- und Registrierpflicht bitte unbedingt beachten
Kommt ein Welpe ins Haus, ist das meist ein Grund zu großer Freude. Beachtet man einige wichtige Hinweise, steht einem gedeihlichen Zusammenleben nichts mehr im Weg. Unbedingt zu beachten sind die Chip- und Registrierpflicht.
Stammt der Hund von einem Züchter, muss dieser vor Weitergabe an den ersten Besitzer mindestens acht Wochen alt und gechippt sein. Üblicherweise wird auch bereits die erste Teilimpfung zum Schutz vor Krankheiten verabreicht. Stammt der Welpe aus einem EU-Land, muss er gechippt sein und einen EU-Heimtierausweis besitzen. Ist er über zwölf Wochen alt, ist auch eine Tollwutimpfung erforderlich. Wenn der Vierbeiner zu seiner Familie zieht, muss er bei der Gemeinde wegen der Hundesteuer angemeldet und in der amtlichen Heimtierdatenbank registriert werden.
Achtung: Mit der Anmeldung zur Hundesteuer ist die Registrierpflicht nicht erfüllt. Die Registrierung in der amtlichen Heimtierdatenbank kann folgendermaßen erfolgen:
1. Durch den Tierhalter selbst auf der Website https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at oder auf der Website geeigneter Registrierungsplattformen, die automatisch eine Meldung in der amtlichen Heimtierdatenbank generieren.
2. In der Veterinärabteilung des Magistrates. Kosten: 20,80 €
3. Bei jedem niedergelassenen Tierarzt. Wer einen Hund besitzt, muss das Tier so halten, dass andere Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden. Hunde bestimmter Rassen, sogenannte „Listenhunde“, zum Beispiel Bullterrier, Pitbull, Rottweiler oder American Staffordshire Terrier, werden vom NÖ Hundehaltegesetz als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial definiert, für die strengere Haltungsbedingungen gelten. An öffentlichen Orten im Ortsbereich müssen alle Hunde mit Maulkorb oder an der Leine geführt werden, für „Listenhunde“ gilt Maulkorb- und Leinenpflicht. Exkremente des Tieres müssen unverzüglich beseitigt und entsorgt werden.
Damit es dem Hund gut geht und er artgerecht gehalten wird, muss er Gelegenheit zum Auslauf haben, Sozialkontakt zum Menschen pflegen können, jederzeit über Zugang zu Wasser in ausreichender Menge verfügen und seiner Rasse, Größe und Alter entsprechendes Futter bekommen. Wird er in geschlossenen Räumen gehalten, muss er mehrmals täglich die Möglichkeit zu Kot- und Harnabsatz im Freien haben. Der Besuch einer Hundeschule ist empfehlenswert, um den Welpen mit unterschiedlichen Lebenssituationen und anderen Hunden vertraut zu machen. Regelmäßige Tierarztbesuche mit individueller Gesundheitsberatung, Impfungen und Parasitenprophylaxe tragen zum Wohlbefinden des Vierbeiners bei.
