Ab kommendem Samstag, 15. Jänner, gilt an Wochenenden und Ferientagen in den frequenzstärksten Skigebieten in Niederösterreich
wieder das Prinzip des gültigen Tickets (entweder Online-Ticket oder Saisonkarte) als Voraussetzung für einen Besuch. Jedes Skigebiet zieht Kontingente – also eine zahlenmäßige Begrenzung der Gäste – ein. Die Zufahrt wird daher dringend nur mit gültigem Ticket empfohlen, Gäste ohne gültiges Ticket müssen bei Erreichen der Kapazitätsgrenze abgewiesen werden.
„Angesichts des Auftretens der Omikron-Variante gelten in unseren Skigebieten strengere Sicherheitsregeln. Wir greifen in den frequenzstärksten Skigebieten in Niederösterreich auf die sehr guten Erfahrungen mit Online-Ticketing aus dem vergangenen Winter zurück. An Wochenenden und Ferientagen kann nur noch mit gültigem Online-Ticket oder Saisonkarte angereist werden. Auch der 2-G-Nachweis soll bereits online erbracht werden. Damit wollen wir gewährleisten, dass die Gäste in unseren Wintersportgebieten besser Abstand halten können und Massenansammlungen möglichst vermieden werden. So kann Skifahren in Niederösterreich unter strengen Regeln stattfinden“,
so Tourismus-LR Jochen Danninger.
Das Prinzip des gültigen Tickets gilt ab kommendem Wochenende – immer an Wochenenden und Ferientagen – voraussichtlich bis Saisonende für alle Beteiligungen der ecoplus Alpin (Hochkar Bergbahnen, Ötscherlifte, Annaberger Lifte, Erlebnisalm Mönichkirchen und Erlebnisarena St. Corona am Wechsel) sowie für die Semmering-Hirschenkogel Bergbahnen. Das sind die sechs frequenzstärksten Skigebiete in Niederösterreich.
Als Ferientag gelten die Semesterferien von Wien und Niederösterreich, dem Burgenland sowie der Steiermark und Oberösterreich, also der Zeitraum von 5. bis 27. Februar.
„So es die Schneebedingungen erlauben, werden wir am Hochkar auch in den Osterferien vom
9. bis 18. April zumindest einen Teilbetrieb der Anlagen führen, auch um Skilehrerausbildungen und Trainingsbetrieb zu ermöglichen“, so Danninger weiter. Bisher war offiziell der 3. April als Saisonende für das Hochkar festgelegt.